Klaus Gennrich

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KLAUS GENNRICH
Rechtsanwalt

kg2016

Tätigkeitsschwerpunkte
Erbrecht, Grundstücksrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Gesellschaftsrecht
Mitglied in der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV.
in der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde eV und im Deutschen Forum für Erbrecht e.V.

Rechtsanwalt und Notar Klaus Gennrich ist seit 1965 als Anwalt und seit 1973 als Notar zugelassen und tätig. Nach intensiver forensischer Tätigkeit, mit Schwerpunkt im Zivilrecht, insbesondere Familienrecht und Erbrecht wandte er sich vor ungefähr 12 Jahren vermehrt dem Erbrecht zu. Er ist Mitglied in mehreren Vereinigungen, insbesondere Mitglied der DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge eV und tätiger Teilnehmer der jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen und Seminare auf dem Gebiet des Erbrechtes.
Die Gestaltungsmöglichkeit auf dem Gebiete der letztwilligen Verfügungen und der vorweggenommenen Erbfolge werden begleitet durch die Möglichkeiten der Grundstücksteilung, der Aufteilung von Häusern in Wohn- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der entgeltlichen Vermögensübergabe an Kinder und Verwandte, um mögliche, spätere, unberechtigte Forderungen des Sozialhilferegresses abwehren zu können. Besondere Erfahrungen bestehen auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungs- und des Teilungsversteigerungsrechtes.