Stefan Gennrich

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STEFAN GENNRICH

Notar, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

Notar

Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht, allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt und Notar Stefan Gennrich absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und schloß nach dem Referendariat im Februar 1992 das zweite Staatsexamen mit der Abschlußnote „gut“ ab. Er war sodann im Zuge der deutschen Wiedervereinigung zunächst 1 1/2 Jahre als Unternehmensberater für eine Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Abwicklungsabteilung der Treuhand AG in Berlin tätig und trat im Jahre 1992 als Sozius in die Praxis seines Vaters ein, nachdem er schon während des Studiums in der Referendariatszeit auch anwaltschaftlich neben der üblichen juristischen Ausbildung tätig war.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Familienrechtes mit all seinen Ausfächerungen und Anknüpfungspunkten zum Erbrecht. Daneben verfügt er auch aufgrund des Besuches zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen bei dem DAI und DAA über besondere Kenntnisse in den Rechtsgebieten notarieller Tätigkeit. Seit 02 / 2007 auch Notar und Fachanwalt für Erbrecht.